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Verordnung & Kostenrückerstattung

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Um Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie bei uns in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie die vorab eine Verordnung Ihres Arztes oder Ärztin.

Diese Verordnung muss vor Therapiebeginn bzw. spätestens nach der 1. Therapie chefärztlich bewilligt sein (bei Ihrer Krankenkasse per Post/Fax/online oder persönlich). Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne!

Auf der Verordnung sollte zum Beispiel stehen:


10 x á 45min oder 60min Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie.

Wir sind selbständige Wahl-TherapeutInnen bei der ÖGKK, BVAEB, SVS und KFA gelistet.
Für eine Teilrefundierung bei diesen Kassen können Sie nach Therapieende die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der von uns ausgestellten Honorarnote einreichen. 

Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein prozentualer Anteil rückvergütet. Die Restkosten können je nach Vertrag durch Ihre Unfall- / Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie die jeweiligen Einzelheiten mit Ihrer zuständigen Versicherung ab.

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, haben wir dafür natürlich Verständnis. Bei Absagen innerhalb von 24h wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie Ihren vereinbarten Termin rechtzeitig zu verschieben. Vielen Dank!

Aktuelle Tarife

Physiotherapie (45min)              85 Euro

Physiotherapie (60min)              105 Euro

Laufanalyse (90min)                   170 Euro

Kraftüberprüfung

mit Kraftmessplatten

im Rahmen der PT                      20 Euro

Kraftüberprüfung mit

Kraftmessplatten (45min)           85 Euro

Ergotherapie (45min)                  85 Euro

Ergotherapie (60min)                 105 Euro

Logopädie (45min)                      85 Euro

Logopädie (60min)                     105 Euro

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